About Us In Indien Investieren

Invest India

Invest India ist die offizielle Dienststelle der indischen Regierung für die Förderung und Erleichterung von Investitionen in Indien. Sie soll die erste Anlaufstelle für potenzielle Investoren sein. Unser Team aus fachlichen und technischen Experten stehen den Investoren während des gesamten Investitionsprozesses, von den Vorinvestitionsentscheidungen bis zur Nachbetreuung, mit Sektor- oder Bundesstaat-spezifischer Beratung und umfassender Unterstützung zur Seite. Wir unterstützen bei der Standortsuche; helfen den Prozess zur Einholung der nötigen regulatorischen Genehmigungen voranzutreiben; veranstalten Treffen mit den jeweils zentralen Regierungs- und Unternehmensvertretern; und bieten auch Nachbetreuungsdienstleistungen an, wie zum Beispiel Abhilfemassnahmen bei Problemen der Investoren. Invest India übernimmt die ganze Förderungs- und Unterstützungsarbeit für Investoren für alle Projekte unter dem “Make in India”-Programm. Invest India wird unterstützt durch das Department of Industrial Policy & Promotion (DIPP), das Handels- und Industrieministerium der indischen Regierung, die Regierungen der indischen Bundesstaaten und den indischen Verband der Industrie- und Handelskammern.

Markteintrittsmöglichkeiten in Indien

Ausländischen Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf Indien ausdehnen möchten, stehen folgende Möglichkeiten offen:

Errichtung einer Personengesellschaft

Verbindungsstelle: Eine Verbindungsstelle oder Vertretung kann in Indien mit einer Bewilligung von der indischen Zentralbank, Reserve Bank of India, eröffnet werden. Eine solche Stelle darf im Auftrag des Unternehmens Verbindungs- und Vernetzungstätigkeiten ausüben und darf unter anderem auch:

  • die Muttergesellschaft/andere Konzerngesellschaften in Indien vertreten,

  • Importe/Exporte in Indien fördern,

  • technische/finanzielle Partnershaften der Muttergesellschaft/des Konzerns fördern, und

  • Kommunikation zwischen der Muttergesellschaft/dem Konzern und indischen Unternehmen fördern.


Zweigniederlassung: Ausländische Unternehmen können ihre Geschäfte in Indien über eine Zweigniederlassung führen, die jedoch nur mit einer spezifischen Bewilligung von der indischen Zentralbank, Reserve Bank of India, eröffnet werden darf. Eine Zweigniederlassung darf folgende Tätigkeiten ausüben:

  • Warenimport & -export

  • Fach- und Beratungsdienstleistungen

  • Forschungsarbeiten innerhalb des Tätigkeitsbereichs der Muttergesellschaft

  • Förderung technischer/finanzieller Partnershaften der Muttergesellschaft/des ausländischen Konzerns

  • Vertretung der Muttergesellschaft/anderer Konzerngesellschaften in Indien und Auftritt als Verkaufskommissionär oder Einkäufer in Indien

  • Informatikdienstleistungen und Softwareentwicklung

  • Technische Unterstützung für Produkte der Muttergesellschaft/des Konzerns

Projektbüro:

Wird ein ausländisches Unternehmen von einem indischen Unternehmen mit der Durchführung eines Projekts in Indien beauftragt, darf das Unternehmen ohne Bewilligung von der indischen Zentralbank, Reserve Bank of India, unter einhaltung bestimmter festgesetzter Berichterstattungspflichten, in Indien ein Projektbüro errichten. Ein Projektbüro gilt, wie eine Zweigniederlassung, als Erweiterung des ausländischen Unternehmens und untersteht der Unternehmenssteuer zu den für ausländische Unternehmen geltenden Sätzen.

Gründung eines Unternehmens

Hundertprozentige Tochtergesellschaft: 

Ausländische Unternehmen können in Indien gemäss FDI-Richtlinien in Form von privaten Unternehmen hundertprozentige Tochtergesellschaften errichten. Eine hundertprozentige Tochtergesellschaft ist in ihrer Geschäftstätigkeit in Indien wesentlich flexibler als eine Verbindungsstelle oder eine Zweigniederlassung und hat folgende besondere Merkmale:

  • Das Unternehmen kann durch Eigen- oder Fremdkapital (international oder lokal) sowie durch interne Rückstellungen finanziert werden.

  • Es gelten die indischen Verrechnungspreisbestimmungen.

  • Dividenden dürfen ohne Bewilligung rückgeführt werden.


Joint-Venture mit einem indischen Partner: 

Ausändische Unternehmen können auch zusammen mit einem indischen oder einem anderen ausländischen Unternehmen in Indien ein Joint-Venture errichten. Es gibt in Indien keine Sonderbestimmungen für Joint-Ventures, sie unterstehen denselben gesetzlichen Bestimmungen wie einheimische Unternehmen.

Ausländische institutionelle Anleger: 

Ausländische institutionelle Anleger (Foreign International Investors, FII) können in Indien in finanzielle Einrichtungen wie Pensionskassen, Anlagefonds, Kapitalanlagegesellschaften, Vermögensverwaltungsgesellschaften oder deren Bevollmächtigte investieren. FII können in alle Wertpapiere im Primär- wie im Sekundärmarkt investieren sowie in alle andere Finanzinstrumente von Firmen, die an der indischen Börse quotiert sind oder es noch werden.



Markteintrittsvorgehen

Gründungsprozess


Verbindungsstelle: Zur Eröffnung einer Verbindungsstelle in Indien, braucht ein Unternehmen eine Bewilligung von der indischen Zentralbank, Reserve Bank of India (RBI). Diese Bewilligung ist meistens drei Jahre gültig und erneuerbar.

Zweigniederlassung: Auch zur Eröffnung einer Zweigniederlassung ist eine Bewilligung von der RBI erforderlich. Die RBI prüft die vorgeschlagenen Tätigkeiten eingehend. Danach muss beim Registrar of Companies (Führer des Handelsregisters) eine Bescheinigung zur Gründung einer Betriebsstätte eingeholt werden.


Projektbüro: In bestimmten Fällen kann auf dem automatischen Weg ein Projektbüro eröffnet werden, ansonsten ist eine Bewilligung von der RBI erforderlich. Wie bei der Zweigniederlassung ist auch in diesem Fall beim Registrar of Companies eine Bescheinigung zur Gründung einer Betriebsstätte einzuholen.

Gründung eines Unternehmens
Zur Eintragung und Gründung eines Unternehmens, muss beim Registrar of Companies ein Gesuch eingereicht werden. Ist ein Unternehmen in Indien offiziell eingetragen, gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für einheimische Unternehmen in Indien.

Es können zwei Arten von Unternehmen gegründet werden:

Private Unternehmen: Ein privates Unternehmen besteht aus mindestens zwei Personen und hat ein gezeichnetes Kapital von mindestens Rs. 100,000 (kann je nach Vorgaben auch erhöht werden).
Private Unternehmen müssen sich in ihren Statuten an folgende Vorgaben halten:

  • Die übertragung von Aktien, falls solche vorhanden sind, muss verboten sein.

  • Die Anzahl Aktionäre muss auf fünfzig beschränkt sein.

  • öffentliche Einladungen zur Zeichnung von Aktien oder Obligationen des Unternehmens sind zu verbieten.

  • Einladungen zur Annahme von Einlagen an andere Personen als die Angestellten, die Geschäftsleitung oder deren Verwandte sind zu verhindern.

öffentliche Unternehmen: öffentliche Unternehmen sind alle Unternehmen, die nicht private Unternehmen sind. Tochtergesellschaften eines öffentlichen Unternehmens gelten auch als öffentliche Unternehmen. Ein öffentliches Unternehmen muss über ein gezeichnetes Kapital von mindestens Rs. 500,000 verfügen und aus mindestens sieben Angestellten und 3 Führungskräften bestehen. Die Geschäftsleitung darf die Höchstanzahl von 12 Personen nicht überschreiten, diese Höchstanzahl kann jedoch mit Genehmigung der Regierung erhöht werden.


Gründungsprozess:

  • Beantragung einer DIN (Director Identification Number)

  • Stellen des Gesuchs um Name und Verfügbarkeit

  • Ausarbeitung des Memorandum of Understanding (MOU) und der Statuten (Articles of Association, AOA)

  • Amtliche Beglaubigung des MOU und der AOA

  • Unterschrift von MOU und AOA durch die Parteien

  • Anmeldung beim Registrar of Companies (ROC)

  • Prüfung von MOU und AOA durch ROC

  • Einholen der Bescheinigung zur Gründung einer Betriebsstätte

Unmittelbare regulatorische Vorschriften:

Je nach Art der Geschäftstätigkeit müssen folgende Vorgaben eingehalten werden:

  • PAN (Permanent Account Number): Alle Unternehmen, welche der Einkommenssteuer unterstehen, müssen eine Einkommenssteuernummer d.h. PAN einholen.

  • TAN (Tax Deduction Account Number): Bei der Geschäftstätigkeit wird es bei manchen Zahlungen für den Zahlenden erforderlich sein, Steuern einzubehalten. Dazu muss jedes neue Unternehmen bei der Dienststelle für die Einkommenssteuer eine TAN beantragen.

  • Dienstleistungssteuer: Personen/Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen anbieten, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nachdem die Dienstleistungen erbracht wurden, für die Dienstleistungssteuer anmelden.

  • Mehrwertsteuer: Mehrwertsteuer wird auf den Verkauf von Gütern erhoben. Alle Unternehmen, die Werkverträge ausführen oder mit Gütern handeln möchten, müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen.

  • Verbrauchssteuerregistrierung: Die Verbrauchssteuer ist eine indirekte Steuer die auf die Herstellung von Gütern erhoben wird.

  • FRRO (Foreigners Regional registration Office): Ausländer, die zu Arbeitszwecken nach Indien kommen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Ankuft beim FRRO anmelden.

  • IEC (Import Export Code): Bevor ein Unternehmen Import- oder Exporttätigkeiten ausüben darf, muss es zwingend beim Generaldirektorat für den Aussenhandel ein IEC beantragen.



Markteintritts- und Investitionsmöglichkeiten

  • Ausländer können, mit wenigen Ausnahmen im Zusammenhang mit Investitionsgrenzen und Sektoren, entweder selbstständig oder in Form eines Joint-Venture direkt in Indien investieren.

  • Im Grossteil aller Sektoren, mit Ausnahme einer kleinen von der Regierung aufgestellten Negativliste, ist für FDI keine amtliche Genehmigung erforderlich. Die Regierung hat Sektor-spezifische Richtlinien erlassen, in welchen, soweit zutreffend, die Investitionsgrenzen festgelegt sind.

  • Beantragte Investitionen, welche die Voraussetzungen für eine automatische Genehmigung nicht erfüllen, werden vom Foreign Investment Promotion Board, FIPB, geprüft.

  • Ausländische Marken/Warenzeichen dürfen für den Verkauf in Indien verwendet werden.

  • Die indischen Kapitalmärkte sind für FII offen und indische Unternehmen dürfen sich auf internationalen Kapitalmärkten Mittel beschaffen.

  • Technologiepartnershaften mit ausländischen Unternehmen sind gestattet, sofern übereinkünfte über

Gebühren im Zusammenhang mit technischem Know-How,

Gebühren für Entwürfe und Skizzen

Gebühren für Ingenieurdienstleistungen

Weitere Gebühren

vorhanden sind.

  • Non-resident Indians (NRI) können in Aktien oder Wandelanleihen von indischen Unternehmen investieren. Diese Investitionen verstehen sich ohne Rückführungsrecht und gelten nicht als FDI.


Ferner zu beachten

  • Rückführung des Investitionskapitals und der Gewinne:
    In Bezug auf die Rückführung sind drei wichtige Punkte zu beachten:

    1. Alle ausländischen Investitionen können ohne weiteres rückgeführt werden, unter Beachtung Sektor-spezifischer Vorgaben. Angekündigte Dividenden auf ausländische Investitionen können durch zugelassene Vertragshändler rücküberwiesen werden.

    2. Nichtansässige können ohne Bewilligung von der Reserve Bank of India (RBI) auf der Börse Aktien handeln und die entsprechenden Einnahmen über eine Bank rückführen, solange sie die Aktien mit Rückführungsrecht besitzen und die nötige steuerliche Freigabebescheinigung von den Einkommenssteuerbehörden vorliegt.

    3. Für das private Handeln von Aktien erteilen die regionalen Stellen der RBI Bewilligungen für anerkannte Einheiten der ausländischen Beteiligung an indischen Unternehmen, entsprechend der Vorgaben der Bestimmung 10.B der Notification FEMA.20/2000 RB vom Mai 2000. Der Aktienpreis für Aktien anerkannter Einheiten muss in übereinstimmung mit den Vorgaben der Bestimmung 10.B (2) der oben genannten Notification FEMA.20/2000 RB festgelegt werden (www.rbi.org.in).

  • Standort-bezogene Einschränkungen: Industrieunternehmen dürfen den Standort für ihre Projekte frei wählen. Befindet sich der angestrebte Standort im Umkreis von 25km von den Standard Urban Area Grenzen der 23 diesbezüglich festgelegten Städte mit einer Bevölkerung von 1 Million gemäss der Volkszählung von 1991 (siehe www.censusindia.net), ist eine Lizenz erforderlich.

  • Umwelt-bezogene Bescheinigungen: Unternehmen müssen die gesetztlich vorgeschriebenen Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Bezug auf Schadstoffbekämpfung und Umweltschutz einholen, die für die Gründung von Industrieprojekten in 31 verschiedenen Branchen obligatorisch sind, gemäss Notification S.O. 60 (E) vom 27.1.94 einschliesslich der entsprechenden änderungen, die unter das Umweltschutzgesetz des Umwelt- und Forstwirtschaftsministeriums von 1986 fällt. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Umwelt- und Forstwirtschaftsministeriums (http://envfor.nic.in).

    Einleitung


    Indien ist in den letzten Jahren zu einem äusserst beliebten Standort geworden, nicht nur für Investitionen sondern auch für Unternehmen. Es ist eine der wachstumsstärksten Wirtschaften der Welt, und, nachdem sie die Auswirkungen des globalen Konjunkturabschwungs von 2008-09 aufgefangen hat, sollen nun in den nächsten Jahrzehnten die Wachstumsraten noch stärker zunehmen. Folgende Faktoren machen Indien zu einem hochattraktiven Investitionsstandort:

    • Grosser, wachstumsstarker Mittelstand & zunehmender Aufstieg von Armen in den Mittelstand, somit stark wachsender Inlandskonsum

    • sich stetig entwickelnde investorenfreundliche Politik der indischen Regierung

    • tiefere Produktionskosten dank tiefer Erwerbsquoten

    • Vorhandensein qualifizierter Arbeitskräfte

    • reichlich vorhandene Rohstoffe

    • Englisch als eine der wichtigsten Geschäftssprachen

    • Schwerpunkt der Regierung auf Förderung der Infrastruktur

    • Lage von Indien, nahe der südostasiatischen, der nahöstlichen und der eurpäischen Märkte.


    Indien soll laut Schätzungen von Spezialisten und dem IWF bis 2025 eine der grössten Volkswirtschaften der Welt werden. Geschäfte in der ganzen Welt möchten die Wachstumsmöglichkeiten, die Indien bieten, nicht verpassen und manche erhöhen daher bereits ihre Investitionen in Indien, während andere ähnliche Investitionen in den kommenden Jahren ins Auge fassen.


    Sozio-ökonomische Struktur

    Indien verfügt über einen grossen Mittelstand, der weiter wächst und einen riesigen Markt für ausländische Produkte und Dienstleistungen darstellt. Sollte Indien seine momentane Wachstumstendenz fortführen, wird sich laut einem McKinsey Bericht aus dem Jahr 2010 das Durchschnittseinkommen der Haushalte in den nächsten 20 Jahren verdreifachen, wodurch Indien bis 2025 zum fünftgrössten Verbrauchermarkt der Welt würde. Das stetige Wirtschaftswachstum ist ein wichtiger Faktor im Rückgang der Armut.

    Das pro-Kopf Einkommen Indiens wird zu aktuellen Preisen auf US$ 1223.45 im Jahr 2010-11 geschätzt, dass ist 17.9% höher als das pro-Kopf Einkommen von 2009-10.

    Laut einer Umfrage der National Sample Survey Organization (NSSO) ist der Anteil Menschen unter der Armutsgrenze in nur elf Jahren zwischen 1993-94 und 2004-2005 von 36% auf 28% zurückgegangen.


    Regierungssystem

    Indien ist eine demokratische Republik mit bundesstaatlicher Ordnung. Diese Staatsform wurde nach der Unabhängigkeit im Jahr 1947 eingeführt.

    Im politischen System Indiens teilt sich die Staatsgewalt klar auf die drei Gewalten, die Exekutive, die Legislative und die Judikative, auf.

    Dieses politische System wurde durch die 1950 in Kraft getretene Verfassung eingesetzt, welche der indischen Unionsregierung als oberstes Staatsorgan alle Verwaltungseinheiten, d.h. 28 Bundesstaaten und 7 Unionsterritorien, unterstellt.

    Die Exekutive setzt sich aus dem Präsident, dem Premierminister und dem Ministerrat zusammen.

    Die Legislative besteht aus zwei Kammern, dem Lok Sabha oder Haus des Volkes und dem Rajya Sabha oder Rat der Staaten.

    Die Judikative umfasst das Oberste Gericht (Indian Supreme Court), die High Courts, das sind die obersten Gerichtshöfe der Bundesstaaten, und alle ihnen jeweils untergeordneten Gerichtshöfe. Indien orientiert sich an der britischen Rechtspraxis, die an die lokalen Gegebenheiten angepasst wurde.


    Die Infrastruktur

    Strassenverkehr – Das gesamte Strassennetz Indiens erstreckt sich über 3.34 Millionen Kilometer und ist somit das zweitgrösste Strassennetz der Welt. Dieses Strassennetz umfasst 65 589 Kilometer sogenannte ‘National Highways’, welche die grössten Städte des Landes verbinden.

    Schienenverkehr – Das indische Bahnnetz umfasst eine Streckenlänge von insgesamt 63 028 Kilometer und ist somit das zweitlängste Bahnnetz in Asien und das zweitlängste Bahnnetz unter einheitlicher Leitung der Welt. Die indische Eisenbahngesellschaft Indian Railways verfügt über 222 147 Güterwagen, die Güter in alle Landesteile befördern.

    Schifffahrt – Entlang der Küste Indiens gibt es 13 Haupthafenknotenpunkte und 187 Zwischenhäfen und kleinere Häfen. Im Jahr 2010-11 betrug die Umschlagkapazität der indischen Häfen insgesamt 616.73 Millionen Tonnen. über 90% des indischen Aussenhandels läuft über die Häfen.

    Luftfahrt – In Indien gibt es insgesamt 125 Flughäfen. Davon sind 11 internationale Flughäfen.

    SEZ – Als Teil ihrer Bemühungen, mehr und grössere ausländische Investitionen in Indien anzulocken, hat die indische Regierung im April 2000 ihre SEZ (Special Economic Zones – Sonderwirtschaftszonen) – Strategie verabschiedet. Es gibt zurzeit in ganz Indien insgesamt 133 Sonderwirtschaftszonen.


    Standortvorteil

    Indien befindet sich in Südasien und grenzt im Nordwesten an China, Bhutan und Nepal, im Osten an Myanmar und Bangladesch und im Nordwesten an Afghanistan und Pakistan. Im Norden ist Indien durch das Himalaya-Gebirge vom Resten von Asien abgetrennt. Die aufstrebenden Märkte in Südostasien und dem Nahen Osten sind auch in greifbarer Nähe.
    Von den anderen drei Seiten ist Indien über den Golf von Bengalen, das Arabische Meer und den Indischen Ozean über den Seeweg zugänglich, über den der Grossteil des Aussenhandels in alle Richtungen stattfindet.
    Das Land hat eine Gesamtfläche von ungefähr 3.3 Millionen Quadratkilometern, davon sind 90% Landfläche.
    India ist flächenmässig das siebtgrösste Land der Welt. Es hat eine Küstenlänge von insgesamt 7 517 Kilometern auf drei Seiten des Landes.


    Resourcen

    Bevölkerung und Arbeitskräfte

    Jeder sechste Mensch auf der Welt ist Inder! 2011 lag die Bevölkerung Indiens bei geschätzten 1.21 Milliarden bei einer Weltbevölkerung von 6.9 Milliarden. Der grösste Vorzug Indiens ist die Grösse der arbeitenden Bevölkerung. Der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15-59 Jahren, der 2001 noch bei 57.7 Prozent lag, soll bis 2026 auf 64.3% ansteigen. Das wird das Wachstum Indiens in den kommenden Jahren stark ankurbeln. Gemäss den Zahlen der National Population Commission dürfte die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter in Indien bis 2026 um 173 Millionen ansteigen. Indien sollte dann über die grösste Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter weltweit verfügen. Dies wird wesentlich zum Aufstieg Indiens an die Weltspitze beitragen.

    Bildung und personelle Resourcen

    Indien verfügt dank seinem hochentwickelten Hochschulsystem über eine hohe Anzahl qualifizierter Arbeitskräfte. Indien liegt zurzeit hinter der USA und China auf Rang 3 hinsichtlich Umfang des Bildungssystems.

    Die Alphabetisierungsrate Indiens lag 2011 by 74%, wobei Englisch in weiten Teilen des Landes verstanden und zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation verwendet wird.

    2008-2009 gab es in Indien 409 unversitäre Einrichtungen, insgesamt 25 990 Hochschulen und 1742 technische Hochschulen.
    Die Anzahl Einschreibungen für Studiengänge auf der Master-Stufe liegt bei 18.6 millionen jährlich.

    [Update] In Indien gibt es gesamthaft 1522 Ingenieurschulen mit anerkannten Abschlüssen, an denen jährlich 582 000 Studierende aufgenommen werden.

    Die Anzahl Anmeldungen für Medizinstudiengänge liegt zurzeit bei 273 366 Studierenden jährlich.

    Auch in anderen Studienbereichen wie Management, Recht, Architektur, oder Hotel-, Reise- und Tourismusmanagement nehmen die Studierendenzahlen rapide zu.

    Materielle Resourcen

    Indien ist sehr reich an natürlichen Rohstoffen wie Kohle, Eisenerz, Manganerz, Glimmer, Bauxit, Erdöl, Titanerz, Chromit, Erdgase, Magnesit, Kalkstein, Ackerland, Dolomit, Baryt, Kaolin, Gips, Apatit, Phosphorit, Speckstein oder Fluorit.

     

    Land der Vielfalt

    Indien ist ein Land mit einer reichen Geschichte und einer grossen kulturellen und religiösen Vielfalt. Es gibt 22 offiziell anerkannte Sprachen und Menschen mit allen möglichen verschiedenen religiösen Hintergründen – Hindus, Muslime, Sikhs, Christen, Buddhisten, Jains und noch viele weitere – leben dort friedlich zusammen.


    Was sind die Regeln und Vorschriften zur Gründung eines Unternehmens in Indien?

    Investoren (einschliesslich ausländischer Einheiten, mit einigen Ausnahmen gemäss Abschnitt 3.1 des FDI-Rundschreibens 2016 vom Department of Industrial Policy & Promotion (DIPP)) können in Indien eine Geschäftstätigkeit aufnehmen, durch die Gründung eines Unternehmens gemäss den Bestimmungen des Companies Act 2013, einschliesslich der entsprechenden Regelungen, Rundschreiben, Mitteilungen, Verfügungen und änderungen (http://www.mca.gov.in/MinistryV2/companiesact.html).

    Dieses Gesetz regelt die Gründung von Unternehmen, Einzelheiten zur Unternehmensführung, die Rechte und Pflichten der Geschäftsleitung sowie die Auflösung von Unternehmen. Das Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs (MCA)) ist dafür zuständig, über den Führer des Handelsregisters (Registrar of Companies (ROC)) sowie das Amt der Regionalen Direktoren (Regional Directors (RD)) sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Companies Act 2013 eingehalten werden.

    In Indien gegründete Unternehmen können entweder private Unternehmen oder öffentliche Unternehmen sein:

    1. Privatunternehmen: Folgendes sind die wichtigsten Merkmale eines Privatunternehmens in Indien: 

      • Es muss mindestens zwei Aktionäre und zwei Führungskräfte haben. Beide Führungskräfte können Ausländer sein, eine davon muss jedoch in Indien wohnhaft sein.

      • Die Anzahl Aktionäre darf 200 nicht überschreiten.

      • Es darf keine Einladungen zur Zeichnung der Aktien an die öffentlichkeit ergehen lassen und muss in den Statuten die übertragung der Aktien einschränken.

      • Es darf in Form von External Commercial Borrowings Fremdkapital in Fremdwährungen beschaffen.

    2. öffentliche Unternehmen: öffentliche Unternehmen sind alle Unternehmen, die keine Privatunternehmen sind.

      • Tochtergesellschaften von öffentlichen Unternehmen gelten auch als öffentliche Unternehmen.

      • Ein öffentliches Unternehmen muss mindestens sieben Angestellte und 3 Führungskräfte haben. Eine der Führungskräfte muss in Indien wohnhaft sein.

      • Es gibt Einschränkungen bezüglich der Vergütung der Führungskräfte.

    Um den Investoren die Gründung von Unternehmen in Indien zu erleichtern, hat die indische Regierung das e-Filing Portal MCA21 eingerichtet (siehe: http://www.mca21.gov.in/). Gesuchssteller für Unternehmen und Limited Liability Partnerships (LLPs) müssen sich auf dem MCA21 Portal anmelden. Sie haben auch die Möglichkeit, die einschlägigen e-Formulare herunterzuladen, um sie offline auszufüllen. (http://www.mca.gov.in/MinistryV2/AboutFiling.html).

    Für die Vorstufen des e-Filing (pre-fill, pre-scrutiny) muss der Gesuchssteller eine Internetverbindung haben. Das gemäss den Anweisungen ausgefüllte e-Formular muss danach auf das MCA21 Portal Hochgeladen werden. Wurde es erfolgreich hochgeladen, wird eine Service Request Number (SRN) generiert und der Gesuchssteller wird aufgefordert, die gesetzlichen Gebühren einzuzahlen. Nachdem die Zahlung getätigt wurde, kann der Gesuchssteller den Status der Zahlung und der Anmeldung jederzeit auf dem MCA Portal unter ‘Track Your Payment Status’ bzw. ‘Track Your Transaction Status’ einsehen.




    Wer darf in Indien investieren?

    (Struktur und Art der investierenden Einrichtung)


    Folgende Investoren dürfen in Indien investieren:

    1. Nicht-ansässige Einrichtungen dürfen gemäss der FDI-Strategie in Indien investieren, mit Ausnahme der Sektoren/Aktivitäten, in welchen dies laut der Strategie nicht gestattet ist. Staatsbürger oder Unternehmen aus Bangladesh dürfen nur auf dem Regierungsweg investieren. Staatsbürger oder Unternehmen aus Pakistan dürfen ebenfalls nur auf dem Regierungsweg investieren und in allen Sektoren/Aktivitäten ausser Verteidigung, Raumfahrt und Atomkraft und den Sektoren/Aktivitäten, in denen ausländische Investitionen nicht gestattet sind.

    2. In Nepal oder Bhutan wohnhafte nicht-ansässige Inder (Non-resident Indians, NRI) sowie Staatsbürger von Nepal und Bhutan dürfen mit Rückführungsrecht in das Kapital indischer Firmen investieren, gemäss Abschnitt 3.1.2 der konsolidierten FDI Strategie 2016.

    3. Ausländische Körperschaften (Overseas corporate bodies, OCB) werden per 16. September 2003 nicht mehr als Investorenkategorie anerkannt. Ehemalige OCB, die im Ausland eingetragen sind und bei der indischen Zentralbank RBI keinen schlechten Ruf haben, dürfen gemäass der FDI-Strategie als nicht-ansässige Einrichtungen mit einer Genehmigung der Regierung neue Investitionen tätigen.

    4. Ausserhalb von Indien eingetragene Unternehmen, Treuhandgesellschaften oder Personengesellchaften, die im Besitz von NRI sind und von ihnen geführt werden, dürfen gemäss den Ausnahmeregelungen, die unter der FDI-Strategie für NRI gelten, in Indien investieren.

    5. Foreign Institutional Investors (FII) und Foreign Portfolio Investors (FPI) können unter dem Portfolio Investment-Programm zu den in Abschnitt 3.1.2 der konsolidierten FDI-Strategie 2016 festgelegten Bedingungen in das Kapital indischer Unternehmen investieren.

    6. Nur registrierte FII/FPI und NRI gemäss den Aufstellungen 2, 2A bzw. 3 des Foreign Exchange Management (Transfer or Issue of Security by a Person Resident Outside India) Reglements 2000, dürfen über zugelassene Börsenmakler das Kapital indischer Firmen an anerkannten indischen Börsen handeln.

    7. Beim Securities and Exchange Board of India (SEBI) registrierte ausländische Risikokapitalgeber (Foreign Venture Capital Investor, FVCI) dürfen bei indischen Unternehmen, die eine Tätigkeit gemäss Aufstellung 6 der Botschaft Nr. FEMA 20/2000 ausüben, einschliesslich Start-ups, ungeachtet des Sektors, in dem sie Tätig sind, auf dem atomatischen Weg 100% des Kaptials einbringen.

    8. Nicht-ansässige Inder dürfen sich bei der nationalen Vorsorge dem National Pension System anmelden, das von der Vorsorgeaufsichtsbehörde, Pension Fund Regulatory and Development Authority (PFRDA), geführt und verwaltet wird und den Bestimmungen in Abschnitt 3.1.2 der konsolidierten FDI-Strategie 2016 untersteht.

    Einrichtungen, in die investiert werden darf

    Der konsolidierten FDI-Strategie 2016 zufolge können zugelassene Investoren in folgende Einrichtungen investieren:

    1. Indische Unternehmen – In Indien eingetragene Unternehmen dürfen gegen FDI Kapital ausgeben.

    2. Personengesellschaften/Einzelgesellschaften – In diese Unternehmen dürfen Investoren aus den folgenden beiden Investorenkategorien investieren:

      1. Nicht-ansässige Inder (NRI) oder Personen indischer Herkunft (PIO – Person of Indian Origin) können ohne Rückführungsrecht in das Kapital eines indischen Unternehmens oder Einzelunternehmens investieren, solange die Investition per überweistung ins Inland oder von einem NRE/FCNR(B)/NRO-Konto bei einem zugelassenen Makler oder einer zugelassenen Bank erfolgt. Das entsprechende Unternehmen oder Einzelunternehmen darf keine Tätigkeit in der Landwirtschaft, im Immobiliensektor oder im Druckwesen ausüben und eine Rückführung ins Ausland ist für den investierten Betrag nicht möglich.

      2. Nicht-ansässige, die keine NRI/PIO sind: Diese Investoren dürfen mit der entsprechenden Bewilligung von der Reserve Bank of India in das Kapital von Unternehmen, Einzelunternehmen und Personenvereinigungen in Indien investieren. Dazu muss ein entsprechendes Gesuch gestellt werden, das im Einvernehmen mit der indischen Regierung geprüft wird.

    3. Treuhandgesellschaften – FDI in Treuhandgesellschaften sind nicht gestattet, mit der Ausnahme von Risikokapitalfonds (VCF), die vom SEBI überwacht und verwaltet werden, sowie Anlageinstrumente.

    4. Limited Liability Partnerships (LLPs) – Investitionen in LLPs sind möglich, sofern FDI auf dem automatischen Weg gestattet sind (in Sektoren, in denen die Möglichkeit für 100% FDI besteht).

    5. Anlageinstrumente – Bei allen Einrichtungen, die als ‘Anlageinstrumente’ unter die entsprechenden Regelungen und Richtlinen des SEBI oder anderer dazu bestimmter Behörden fallen, wie Real Estate Investment Trusts (REIT) unter dem SEBI (REIT) Reglement 2014, Infrastructure Investment Trusts (INVLTS) unter dem SEBI (INVLTS) Reglement 2014 oder Alternative Investment Funds (AIF) unter dem SEBI (AIF) Reglement 2012, die in der Aufstellung 11 des Foreign Exchange Management (Transfer or Issue of Security by a Person Resident outside India) Reglements 2000 aufgeführt sind, sind offen für ausländische Investitionen durch im Ausland ansässige Personen einschliesslich RFPI (Registered Foreign Portfolio Investor) oder NRI (mit ausnahme von Staatsbürgern von Pakistan oder Bangladesh oder Einrichtungen, die in diesen Ländern eingetragen sind).

    6. FDI in andere Einrichtungen - FDI in andere ansässige Einrichtungen als die oben aufgelisteten sind nicht gestattet.


    Die konsolidierte FDI-Strategie kann unter folgendem Link eingesehen werden:

    http://www.dipp.nic.in/English/Policies/FDI_Circular_2016.pdf


INVEST INDIA, Investor Facilitation Cell, Make in India
Invest India
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